Das neue Gesetz zur Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) werfen zahlreiche Fragen für die TGA-Planung und -Branche auf. Mit einer klaren Austauschpflicht für Heizungsanlagen und spezifischen Vorgaben für Bestandsgebäude und Neubauten ergeben sich sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Ingenieure, Fachplaner und Energieberater.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert klare Regelungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Ab sofort müssen neu installierte Heizungsanlagen mindestens einen bestimmten Anteil an erneuerbarer Energie nutzen. Für Neubaugebiete gelten besonders strenge Vorgaben, die eine klimafreundliche Wärmeversorgung sicherstellen sollen.
Die neuen Regelungen bedeuten für Ingenieure und Fachplaner eine Chance, sich als Experten in einer wachsenden Branche zu etablieren. Die steigende Nachfrage nach Beratung in der Wärmeplanung, insbesondere im Bereich der Wärmepumpe, bietet vielfältige Möglichkeiten:
Besonders interessant ist die Umstellung von Gasheizung und Ölheizung auf erneuerbare Energien. In den kommenden Jahren müssen zahlreiche bestehende Heizungsanlagen ersetzt werden, da der gesetzlich vorgegebene Austausch zunehmend verpflichtend wird. Die Entscheidung für eine Gasheizung muss in Zukunft gut durchdacht werden, da das Gesetz langfristig eine klimafreundliche Energiepolitik verfolgt. Das neue Heizgesetz bietet hier eine Orientierung für zukünftige Entwicklungen.
Trotz der Förderung klimafreundlicher Heizlösungen gibt es auch Herausforderungen:
Gerade Mieter und Hausbesitzer sind von steigenden Energiekosten betroffen, wenn nicht frühzeitig in effiziente Wärmeplanung investiert wird. Zudem müssen auch kleinere Kommunen geeignete Konzepte zur Wärmeplanung entwickeln, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei ist das neue Gesetz eine wichtige Grundlage für die Umsetzung solcher Konzepte. Das Heizgesetz nimmt dabei eine zentrale Rolle ein.
Das neue Gesetz fördert neben Wärmepumpen auch alternative Brennstoffe wie Biomethan oder die Biomasseheizung. KfW Förderprogramme sollen dazu beitragen, den Umstieg wirtschaftlich attraktiver zu gestalten. Die langfristige Energiestrategie Deutschlands setzt auf den schrittweisen Abschied von fossilen Brennstoffen, wodurch die Gasheizung zunehmend unattraktiver wird. Ein klarer Fokus auf die Wärmeplanung wird hier als zukunftsweisend angesehen. Das neue Heizgesetz unterstützt diesen Wandel durch gezielte Maßnahmen.
Eine entscheidende Frage bleibt, inwiefern die bestehende Infrastruktur, insbesondere das Fernwärmenetz (Geothermie), den Anforderungen gerecht werden kann. Gerade in Bestandsgebäuden ist die Umstellung auf eine Stromdirektheizung oder eine hybride Lösung oft technisch anspruchsvoll und mit hohen Investitionen verbunden. Dennoch könnte das Gesetz langfristig den Wandel hin zu einer effizienteren Energienutzung fördern. Zudem ist es essenziell, dass die Wärmeplanung sich dynamisch weiterentwickelt, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Das neue Heizgesetz stellt dabei eine klare Richtschnur dar.
Obwohl das Gebäudeenergiegesetz ambitionierte Ziele verfolgt, gibt es Kritikpunkte:
Langfristig wird sich zeigen, inwiefern das Gesetz zu einer echten Reduzierung des CO2-Ausstoßes beiträgt und ob die TGA-Branche die Herausforderungen erfolgreich meistert. Eins ist sicher: Die Wärmeplanung wird in den kommenden Jahren ein zentrales Thema für Ingenieure, Fachplaner und Energieberater bleiben. Dabei wird das Gesetz maßgeblich den Rahmen für zukünftige Entwicklungen setzen. Das Heizgesetz könnte hier als entscheidender Faktor eine Schlüsselrolle übernehmen.
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